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GEMA Gebührenkatalog und warum Demosongs auf einer eigenen Homepage ganz schön teuer werden können:

Da uns immer wieder Anfragen über Demotitel erreichen, hier einige Erklärungen, warum DEMOSONGS auf einer Homepage ganz schön teuer werden können.

Leider müssen Bands und Interpreten Gema-Gebühren bezahlen, wenn sie auch nur kurze Hörproben auf ihrer Homepage anbieten.
Hier eine aktuelle Information der Gema dazu (02.06.2005):

Zusammenfassung:

Für Amateurbands gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten, ihre Musiknutzung auf deren Websites zu lizenzieren:

1. Wenn die zu nutzenden Werke von den Bandmitglieder komponiert wurden und diese bei der GEMA Mitglied sind, können die Titel befristet bis zum 31.12.2007 kostenlos zum Anhören (Streaming) auf der Homepage bereitgestellt werden. Ein Download darf nicht möglich sein, die Seite muß bei der Gema offiziell angemeldet werden. Es gelten noch weitere Bestimmungen dazu.

2. Wenn die Band Werke Dritter interpretiert (Stichwort: Coversongs) und auf deren Website stellen möchte, beträgt die Vergütung EUR 100,00 pro Jahr für bis zu 5 ganzen Werken (max. Spieldauer 5 Min.) bzw. 10 Werkteilen (max. Spieldauer 1 Min. 45 Sek.) gemäß der Vergütungsregelung für Websites von Interpreten. Für weitere 5 ganze Werke bzw. 10 Werkteile fallen zusätzlich EUR 100,00 an usw.

Vergütungsregelung zur Lizenzierung von Musiknutzung auf Websites von Interpreten Stand: November 2006:

Wenn Sie als Interpret Werke dritter zur Präsentation Ihres Repertoires bzw. Ihrer Interpretation auf Ihre Website einstellen, so ist die Regelung bezüglich der Vergütung - ohne Präjudiz für die Zukunft und zzgl. 7 % MwSt. - wie folgt:

Für die Vergütung von EUR 100,00 können Sie bis zu 5 Musikwerke des GEMA-Repertoires mit einer Spieldauer von maximal 5 Minuten je Werk für ein Jahr unabhängig von der tatsächlichen Nutzungsdauer auf Ihrer Website einstellen. Dabei können Sie 50 % der Werke innerhalb des Jahres austauschen. Sollten Sie Werkteile mit einer Spieldauer von bis zu 1.45 min je Werkteil nutzen, so zählen 2 Werkteile wie 1 Werk.
Bei einer Einstellung von bis zu 10 Musikwerken mit einer Spieldauer von maximal 5 Minuten je Werk bzw. 20 Werkteile mit einer Spieldauer von bis zu 1.45 min je Werkteil beträgt die Vergütung EUR 200,00.
Die Vergütung gilt bis zum 31.12.2006 und zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 7%.

Da diese Website nur Ihre Präsentation erhalten sollte, sollten keinerlei Erträge, z.B. durch Werbebanner o.ä. erwirtschaftet werden.
Diese Vergütung umfasst ausdrücklich nicht das Herunterladen der Werke durch den Endnutzer auf seine Festplatte. Wenn Sie Ihre Werke zum kostenlosen Download anbieten möchten, bitten wir Sie zu beachten, dass dadurch die Musikwerke und Ihre Aufnahmen nicht gegen Missbrauch geschützt sind. Dies kann nur durch technische Mittel sichergestellt werden, die i.d.R. bei gewerblichen Angeboten Anwendung finden.
Wenn Sie dennoch Musikwerke zum Download anbieten möchten, dann finden andere Vergütungssätze Anwendung. Es finden ebenfalls andere Vergütungssätze Anwendung, wenn sich auf Ihrer Website andere gewerbliche Angebote, wie z.B. Mailorder (Bestellen von Tonträgern über Ihre Website) befinden.

Anmerkung von uns:
Wir finden es schade, daß die Gema für Präsentationszwecke, also Werbung, von Amateur- und auch Profi-Interpreten und -Bands abkassiert. Ohne vernünftige Werbung erhält man keine Auftritte. Die Gema erhält ja Gebühren von den Veranstaltern für jede Aufführung. Die jetzt kostenlose Präsentation selbstgeschriebener Titel ist zwar lobenswert, eine Tanz- und Stimmungsband spielt aber hauptsächlich bekannte Coversongs.

Wir sind jedoch nicht bereit, für die Hörproben zu zahlen, da wir diese Gebühren auf Sie, die Auftraggeber, umrechnen müßten.