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GEMA
Gebührenkatalog und warum Demosongs auf einer eigenen Homepage ganz
schön teuer werden können:
Da uns immer wieder Anfragen über Demotitel erreichen, hier einige Erklärungen, warum DEMOSONGS auf einer Homepage ganz schön teuer werden können. Leider
müssen Bands und Interpreten Gema-Gebühren bezahlen, wenn sie
auch nur kurze Hörproben auf ihrer Homepage anbieten. Zusammenfassung: Für Amateurbands gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten, ihre Musiknutzung auf deren Websites zu lizenzieren: 1. Wenn die zu nutzenden Werke von den Bandmitglieder komponiert wurden und diese bei der GEMA Mitglied sind, können die Titel befristet bis zum 31.12.2007 kostenlos zum Anhören (Streaming) auf der Homepage bereitgestellt werden. Ein Download darf nicht möglich sein, die Seite muß bei der Gema offiziell angemeldet werden. Es gelten noch weitere Bestimmungen dazu. 2. Wenn die Band Werke Dritter interpretiert (Stichwort: Coversongs) und auf deren Website stellen möchte, beträgt die Vergütung EUR 100,00 pro Jahr für bis zu 5 ganzen Werken (max. Spieldauer 5 Min.) bzw. 10 Werkteilen (max. Spieldauer 1 Min. 45 Sek.) gemäß der Vergütungsregelung für Websites von Interpreten. Für weitere 5 ganze Werke bzw. 10 Werkteile fallen zusätzlich EUR 100,00 an usw. Vergütungsregelung zur Lizenzierung von Musiknutzung auf Websites von Interpreten Stand: November 2006: Wenn Sie als Interpret Werke dritter zur Präsentation Ihres Repertoires bzw. Ihrer Interpretation auf Ihre Website einstellen, so ist die Regelung bezüglich der Vergütung - ohne Präjudiz für die Zukunft und zzgl. 7 % MwSt. - wie folgt: Für
die Vergütung von EUR 100,00 können Sie bis zu 5 Musikwerke
des GEMA-Repertoires mit einer Spieldauer von maximal 5 Minuten je Werk
für ein Jahr unabhängig von der tatsächlichen Nutzungsdauer
auf Ihrer Website einstellen. Dabei können Sie 50 % der Werke innerhalb
des Jahres austauschen. Sollten Sie Werkteile mit einer Spieldauer von
bis zu 1.45 min je Werkteil nutzen, so zählen 2 Werkteile wie 1 Werk. Da
diese Website nur Ihre Präsentation erhalten sollte, sollten keinerlei
Erträge, z.B. durch Werbebanner o.ä. erwirtschaftet werden. Anmerkung
von uns: Wir sind jedoch nicht bereit, für die Hörproben zu zahlen, da wir diese Gebühren auf Sie, die Auftraggeber, umrechnen müßten. |
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